Leasing
Juristisch betrachtet ist Leasing die 'Gebrauchsüberlassung eines Investitionsgutes auf Zeit gegen Entgelt'. Leasing stellt in der Praxis eine Finanzierungs-Alternative für Investitionen dar.
Beim Leasing verbleibt das Leasinggut im Eigentum des Leasinggebers, also der Leasinggesellschaft. Der Kunde, der die Dienste einer Leasinggesellschaft in Anspruch nimmt, hat auf die Dauer des Leasingvertrages das Recht, das Leasinggut gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Für diese Nutzung hat der Leasingnehmer ein Leasingentgelt zu entrichten.
Anders als beim Kauf eines Sachwertes, der durch Kredit finanziert wird, ähnelt das Leasing eher einem Mietverhältnis zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer. Der grundlegende Unterschied zu einem Mietverhältnis liegt allerdings darin, dass die Wartungspflicht des Leasinggegenstandes beim Leasingnehmer liegt. Allerdings hat der Leasingnehmer bei Vertragsende das Kaufrecht auf den Leasinggegenstand. Bei Vertragsende geht der Sachwert entweder an den Leasinggeber zurück oder wird vom Leasingnehmer zum vereinbarten Restwert gekauft.
Vorteile von Leasing
-Liquidität wird geschont. Da die Leasing-Gesellschaft die Finanzierung des Investitionsobjektes übernimmt, kommt es zum Investitionszeitpunkt nicht zu einem Liquiditätsentzug oder/und einer Ausweitung der Fremdfinanzierung. Über die Leasing-Raten werden die Kosten der Investition nach dem 'Pay as you earn' Prinzip vielmehr über die Zeitspanne verteilt, in der mit dem Leasing-Objekt Erträge erwirtschaftet werden.
-Steuerliche Absetzbarkeit von Leasingraten.
-Leasing-Raten sind als Betriebsausgaben steuerlich sofort voll abzugsfähig. Bei einer Finanzierung durch Eigenkapital wirken dagegen nur die Abschreibungen steuermindernd.
-Leasing ist bilanzneutral (kommt der Kreditwürdigkeit des Unternehmens zu Gute).Da der Leasing-Geber juristischer Eigentümer des Leasing-Objektes ist und es in seiner Bilanz ausweist, kommt es beim Leasing-Nehmer nicht zu einer Bilanzverlängerung. Das hat positive Auswirkungen auf die Eigenkapitalquote, was nicht zuletzt unter Basel-II-Gesichtspunkten sehr wesentlich ist.
-Leasingkosten sind periodisch wiederkehrende Zahlungen, die parallel zur Nutzung des Leasingobjekts anfallen. Finanzielle Vorleistungen sind nicht notwendig, da das Objekt sich laufend selbst finanziert ("pay as you earn"-Effekt/Kostenkongruenz). Die periodischen Leasingzahlungen dienen der innerbetrieblichen Planung als sichere Kalkulationsgrundlage. Die Höhe der Leasing-Rate und die Laufzeit des Leasing-Vertrages stehen von Anfang an fest
-Wird Leasing betrieblich genutzt, so schafft es neue Möglichkeiten für betriebliche Innovationen und Rationalisierungsmassnahmen.
Nachteile von Leasing
-Der Leasingnehmer erwirbt kein Eigentum am Leasinggut und hat somit keine Möglichkeiten für einen eventuellen Verkauf bei Nichtnutzung.
Die Gesamtkosten des Leasing sind, über den gesamten Nutzungszeitraum gesehen, höher als beim fremdfinanzierten Kauf des Objektes durch Kredit, weil der Leasinggeber das Ausfallrisiko kalkulieren muss und auch Gewinn erwirtschaften will.
-Bindung an die Vertragslaufzeit,d.f.: Unternehmen muss die Leasing- raten auch trotz Nichtnutzung weiterhin zahlen.
Leasingverträge
Man unterscheidet zwischen Amortisations-Verträgen und Teil-amortisations-Verträgen.
Bei Vollamortisations-Verträgen sorgen die Leasing-Zahlungen des Leasing-Nehmers für die Abdeckung der Anschaffungskosten oder der Herstellungskosten des Leasing-Gebers für den Leasing-Gegenstand, sowie der Abdeckung der Zinsen, aller Nebenkosten.
Bei Teilamortisations-Verträgen ist diese 100-prozentige Amortisation nicht gegeben. Deshalb muss der Leasing-Nehmer für die noch nicht abgedeckten Kosten insoweit aufkommen als der Leasing-Geber ihre Abdeckung nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit nicht durch eine Weiterverwertung des Leasing-Gegenstandes durch Wiedervermietung oder Verkauf erzielen kann. Welcher Vertragstyp im Einzelfall vorzuziehen ist, wird üblicherweise von den individuellen Bedürfnissen des Leasing-Nehmers und Leasing-Gegenstands abhängen.
Leasing-Verträge können auf verschiedene Weise zustande kommen. Der Leasing-Nehmer sucht das von ihm gewünschte Wirtschaftsgut beim Lieferanten aus und wendet sich dann an die Leasing-Gesellschaft, den Leasing-Geber. Dieser kauft nun das Wirtschaftsgut in eigenem Namen und für eigene Rechnung und vermietet es an den Leasing-Nehmer. Der Leasing-Nehmer kann sich aber auch gleich an den Leasing-Geber wenden und dessen "Know-how", sei es bei der Beschaffung dieses Wirtschaftsgutes, bei technischen Fragen usw., in Anspruch nehmen. Eine weitere Möglichkeit bietet das sogenannte "sale-and-lease-back"-Verfahren. Dabei kauft der Leasing-Geber den Leasing-Gegenstand, der neu oder bereits genutzt sein kann, vom Leasing-Nehmer und vermietet ihn an den Leasing-Nehmer zurück.
Voraussetzung für die Leasing-Fähigkeit eines Wirtschaftsgutes ist seine Fungibilität, d. h. ein Leasing-Gegenstand muss so beschaffen sein, dass der Leasing-Geber ihn auch nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit weiterverwerten kann.
Leasingarten
Direktes Leasing:
Der Hersteller des Leasinggutes ist der Leasinggeber
Indirektes Leasing:
zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber ist ein Makler zwischengeschaltet
Operate Leasing:
Leasing auf Abruf (kurzfristig und kündbar - aber auch teuer)
Finance Leasing:
langfristiges Leasing (meist unkündbar), wobei nach Ablauf der Zeit der geleaste Gegenstand in das Eigentum des Leasingnehmers übergeht.
Leasinggegenstände
Kraftfahrzeuge
Immobilien
EDV-Anlagen
Betriebsanlagen


