Deutsche Banken und Sparkassen bereit fuer Einfuehrung SEPA-Lastschrift 2009
Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Spitzenverbaende der deutschen Kreditwirtschaft und die Deutsche Bundesbank unterstuetzen die gemeinsame Festlegung der europaeischen Kreditwirtschaft, ab November 2009 die SEPA-Lastschrift in den 31 Teilnehmerstaaten anzubieten. Damit wird die Forderung der Europaeischen Union fristgerecht erfuellt, die Binnenmarktintegration auch im Euro- Zahlungsverkehr voranzutreiben. ZKA und Bundesbank weisen allerdings darauf hin, dass fuer die kuenftige Nutzung der SEPA-Lastschrift ein einfacher Uebergang von den heute bereits bestehenden Verfahren entscheidend ist.
Laut ZKA und Bundesbank koennte der Gesetzgeber die Umstellung der bestehenden Einzugsermaechtigung auf das notwendige SEPA-Lastschriftmandat fuer die Wirtschaft erleichtern. Die deutsche Kreditwirtschaft hat hierzu einen entsprechenden Vorschlag ausgearbeitet, der den Interessen von Zahlungsempfaengern und Zahlern Rechnung traegt. Fuer die notwendige Rechtssicherheit sollte ein gesetzlicher Schritt im Rahmen der Umsetzung der EU-Zahlungsdienstrichtlinie sorgen. Dieses Vorgehen liesse dem Zahlungsempfaenger und dem Zahler auch die Wahl, wann vom deutschen zum europaeischen Verfahren gewechselt wird.
Im SEPA-Lastschriftverfahren muss der Zahlungsempfaenger genau zu identifizieren sein, deshalb erhaelt er in Ergaenzung zum deutschen Verfahren eine Kennnummer (Glaeubiger-Identifikationsnummer). In Deutschland kann diese ab sofort bei der Deutschen Bundesbank ueber die Internetseite http://www.glaeubiger-id.bundesbank.de beantragt werden.
Zahler koennen anhand dieser Angabe und der Referenznummer des zugrunde liegenden Mandats sehr leicht pruefen, ob eine fuer die Kontobelastung notwendige Ermaechtigung vorliegt.
Die SEPA-Ueberweisungen werden seit Januar 2008 angeboten. Ebenso sind die Voraussetzungen fuer einen einheitlichen europaeischen Kartenmarkt bereits geschaffen. Dagegen muss bei der SEPA-Lastschrift zunaechst die Umsetzung der EU-Richtlinie ueber Zahlungsdienste im Binnenmarkt in nationales Recht abgewartet werden. Dieser Prozess wird erst im November 2009 durch die EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen sein. Ohne diese einheitlichen Regelungen beispielsweise zur Autorisierung, Widerrufbarkeit und Erstattung kann die SEPA-Lastschrift nicht genutzt werden.
Darueber hinaus muss fuer den Uebergang zur SEPA auch die Umstellung der Kontodaten der heute im deutschen Zahlungsverkehr gebraeuchlichen Kontonummern und Bankleitzahlen auf die international verwendeten IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) gewaehrleistet werden. Dafuer stellt die deutsche Kreditwirtschaft nunmehr verschiedene automatisierte Loesungen bereit, die den Lastschrifteinreichern eine problemlose und sichere Umstellung der Stammdaten ihrer Kunden ermoeglichen.
Quelle: Bundesverband deutscher Banken
Laut ZKA und Bundesbank koennte der Gesetzgeber die Umstellung der bestehenden Einzugsermaechtigung auf das notwendige SEPA-Lastschriftmandat fuer die Wirtschaft erleichtern. Die deutsche Kreditwirtschaft hat hierzu einen entsprechenden Vorschlag ausgearbeitet, der den Interessen von Zahlungsempfaengern und Zahlern Rechnung traegt. Fuer die notwendige Rechtssicherheit sollte ein gesetzlicher Schritt im Rahmen der Umsetzung der EU-Zahlungsdienstrichtlinie sorgen. Dieses Vorgehen liesse dem Zahlungsempfaenger und dem Zahler auch die Wahl, wann vom deutschen zum europaeischen Verfahren gewechselt wird.
Im SEPA-Lastschriftverfahren muss der Zahlungsempfaenger genau zu identifizieren sein, deshalb erhaelt er in Ergaenzung zum deutschen Verfahren eine Kennnummer (Glaeubiger-Identifikationsnummer). In Deutschland kann diese ab sofort bei der Deutschen Bundesbank ueber die Internetseite http://www.glaeubiger-id.bundesbank.de beantragt werden.
Zahler koennen anhand dieser Angabe und der Referenznummer des zugrunde liegenden Mandats sehr leicht pruefen, ob eine fuer die Kontobelastung notwendige Ermaechtigung vorliegt.
Die SEPA-Ueberweisungen werden seit Januar 2008 angeboten. Ebenso sind die Voraussetzungen fuer einen einheitlichen europaeischen Kartenmarkt bereits geschaffen. Dagegen muss bei der SEPA-Lastschrift zunaechst die Umsetzung der EU-Richtlinie ueber Zahlungsdienste im Binnenmarkt in nationales Recht abgewartet werden. Dieser Prozess wird erst im November 2009 durch die EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen sein. Ohne diese einheitlichen Regelungen beispielsweise zur Autorisierung, Widerrufbarkeit und Erstattung kann die SEPA-Lastschrift nicht genutzt werden.
Darueber hinaus muss fuer den Uebergang zur SEPA auch die Umstellung der Kontodaten der heute im deutschen Zahlungsverkehr gebraeuchlichen Kontonummern und Bankleitzahlen auf die international verwendeten IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) gewaehrleistet werden. Dafuer stellt die deutsche Kreditwirtschaft nunmehr verschiedene automatisierte Loesungen bereit, die den Lastschrifteinreichern eine problemlose und sichere Umstellung der Stammdaten ihrer Kunden ermoeglichen.
Quelle: Bundesverband deutscher Banken


