Was bei Verlust der Kreditkarte sofort zu tun ist


Vorerst sollte man einmal mit klarem Kopf in sich gehen, um herauszufinden, wo und wie die Karte verloren gegangen sein könnte. Kommt man nach diesen Überlegungen zu dem Schluss, dass die Karte nicht mehr auftauchen wird, sollte die Karte unverzüglich gesperrt werden.

Durch die rasche Sperre der Karten vermeidet man, dass ein Unbefugter mit der verlorenen Karte einkauft oder eventuell sogar Bargeld am Automaten abheben kann. Alle Kartenausteller haben deshalb zentrale Sperr-Rufnummern eingerichtet. Der Notfallpass enthält die internationalen Sperr-Rufnummern für Kreditkarten, EC-Karten und Reiseschecks.

Bei der Sperre der Karte empfiehlt es  sich, Datum und Uhrzeit des Anrufs sowie den Namen des Gesprächspartners beim Sperrdienst zu notieren! Erst nachdem die Karte gesperrt wurde, sollte auch eine Verlustmeldung bei der Polizei gemacht werden.
 
Wer seine ganze Geldbörse verloren hat, sollte die Verlustmeldung aller Karten als allerersten Schritt in Angriff nehmen. Damit die Sperre durchgeführt werden kann, sollte der ehemalige Karteninhaber aber einige Daten parat haben. Bei EC-/Maestrokarten sind normalerweise die Kontonummer, die Bankleitzahl und die EC-Kartennummer erforderlich. Bei Kreditkarten werden üblicherweise die Kartennummer und das Datum bis wann die Karte gültig ist, benötigt.

Das kann vor allem dann zu Problemen führen, wenn mehrere Karten verloren wurden, da sich wahrscheinlich kein Mensch all diese Zahlen merken kann. Deshalb ist es empfehlenswert, die für eine Sperre notwendigen Informationen vorher notiert und sicher deponiert zu haben. Hierbei könnte beispielsweise eine bei einem Freund deponierte Kopie der Karte von unbezahlbarem Nutzen sein. 

Was auch einige Zeit nach Verlust der Kreditkarte zu tun ist


Kreditkarteninhaber, die glauben, dass nach dem Schrecken einer verlorenen Karte, einer hektischen Verlustmeldung und möglichem Ärger mit der Bank, nun erst mal den Stress hinter sich gelassen zu haben, kann sich täuschen. Die nächsten Monate sollten die Kontoauszüge sorgfältigst überprüft werden - denn auch nach einer Sperre ist Kartenmissbrauch äußerst einfach.

Das verloren gemeldete Stück Plastik wird nämlich nur von Lesegeräten eingezogen, die auch "wissen", dass es gesperrt ist . Leider sind nicht alle Lesegeräte mit dieser Funktion ausgestattet. Es wird zwar bei Kartenzahlung mit PIN-Nummernabfrage ("electronic cash") bei der entsprechenden Bank automatisch abgefragt, ob die Karte als gesperrt, gestohlen oder verloren gemeldet ist. Da diese Systeme aber mit Kosten für den Handel verbunden sind, erfreuen sie sich in der Branche keiner großen Beliebtheit.

Beim elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) mittels EC/Maestro-Karten wird nicht geprüft, ob die Karte als gestohlen gemeldet ist. Auch bei Kreditkartenzahlungen prüfen die Lesegeräte erst ab einem gewissen Mindestumsatz die Gültigkeit der Karte. Auch der Umstand, ob ein Verkäufer die Unterschrift auf dem Beleg immer sorgfältig mit der auf der Karte vergleicht, ist mehr als fraglich.

Sollte man trotz erfolgter Kartensperre anhand der Kontoauszüge feststellen, dass jemand unrechtmäßig mit der gesperrten Karte auf Einkaufstour war, ist bei der Bank unverzüglich Widerspruch gegen die Zahlung dieser Beträge vorzubringen. Hierzu blieben sechs Wochen Zeit. Die Bank wird die Lastschrift retournieren und muss den abgebuchten Betrag wieder dem Konto gutschreiben.

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