Kreditkarte versus ec-Karte
Die ec-Karte gilt vielerorts als vollwertiger Ersatz für die Kreditkarte. In vielen Geschäften wird beim bargeldlosen Einkauf sogar nur die ec-Karte akzeptiert, da nicht alle Händler bereit sind, die hohen Provisionen der Kreditkartengesellschaften zu bezahlen.
Da in den meisten europäischen Staaten die frühere Beschränkung, nach der man nur Zahlungen bis 200 Euro leisten konnte, aufgehoben wurde, ist der Einsatz einer Kreditkarte somit nicht mehr unbedingt erforderlich.
Allerdings muss man sich darüber klar sein, dass das Girokonto bei Zahlungen mit der ec-Karte sofort belastet wird. Im Gegensatz dazu erfolgt bei den meisten Kreditkarten die Belastung des Kontos nur einmal monatlich, wodurch sich der oft beworbene Zinsvorteil ergibt.
Bei einem Aufenthalt im nichteuropäischen Ausland empfiehlt sich dagegen auf jeden Fall eine Kreditkarte. Während Ihnen in Europa 1,65 Millionen Akzeptanzstellen für die ec-Karten zur Verfügung stehen, sind es weltweit nur 2,7 Millionen. Kreditkarten wie Euro/Mastercard oder Visa sind dagegen im außereuropäischen Ausland viel stärker verbreitet: Für diese Karten gibt es weltweit zwischen 15 und 16 Millionen Vertragspartner, bei denen mit der Karte bezahlt werden kann. Allerdings wird auch das ec-Netz ständig erweitert. Sogar in den USA kann inzwischen an mehreren hunderttausend Stellen mit Ihrer ec-Karte bezahlt werden.
Für die klassischen Reservierungssysteme (Flug-, Bahn-, Bustickets, Hotels, Theater und sonstige Veranstaltungen)oder bei Bezahlungen von Leistungen via Internet ist jedoch die Kreditkarte im Vorteil, da diese Leistungen nicht mittels ec-Karte bezahlt werden können. Auch die meisten Online-Anbieter akzeptieren nur diese Zahlungsweise und bei Autoverleihfirmen stellt die Kreditkarte gewöhnlich die einzige Alternative zur Hinterlegung einer Kaution in Form von Bargeld dar.
Vor allem bei Auslandsaufenthalten erhöht der Verfügungsrahmen einer Kreditkarte die individuelle finanzielle Flexibilität. Im Falle eines Diebstahls der Kreditkarte haftet der Geschädigte, wenn er den Schaden unverzüglich meldet, mit maximal 50 Euro. Bei ec-Karten ist die Regelung dagegen uneinheitlich - oft hängt sie von der Kulanz Ihrer Bank ab, da sich diese bei grober Fahrlässigkeit des Karteninhabers an diesem schadlos halten kann.



