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Die Umschuldung von Krediten


Bei der Umschuldung müssen zunächst die bestehenden Kredite gekündigt werden, um anschließend einen neuen Kredit aufzunehmen, mit dem die gekündigten Kredite beglichen werden. Allerdings hängt die Verfahrensweise der Umschuldung von den jeweils abzulösenden Krediten zusammen.



Umschuldung von Baufinanzierungen


Bei einer Umschuldung eines Baudarlehens mit variablen Zinsen, kann dieser zu jedem Zeitpunkt gekündigt werden und mit einer Frist von 3 Monaten ein neues Darlehen aufgenommen werden.
Ist in dem Kreditvertrag allerdings eine Zinsbindung von mehr als 10 Jahren vereinbart, ist der Ausstieg aus diesem erst nach Ablauf der Zinsbindung möglich, dann allerdings auch zu jeder Zeit. Bei Baudarlehen mit einer solch langen Zinsbindung, was bei niedrigen Zinsen sehr ratsam ist, besteht aber leider auch eine sechsmonatige Frist, nach deren Ablauf ein Umschuldungskredit abgeschlossen werden kann.

Natürlich sichern sich die Kreditgeber gegen eine vorzeitige Kündigung ab, indem die Regelung einer Vorfälligkeitsentschädigung in den Kreditvertrag eingebunden wird. Durch diese verpflichtet sich der Kreditnehmer bei vorzeitiger Vertragskündigung an den Kreditgeber eine Entschädigung für die entfallenden Zinsgewinne zu leisten, wodurch weitestgehend keine kurzfristigen Zinsgewinne zu erwarten sind.
Aber auch das Baudarlehen mit einer langfristigen Zinsbindung hat einen entscheidenden Vorteil, wenn es während einer Niedrigzinsphase abgeschlossen wird, da der Kreditnehmer sich somit gegen einen Anstieg der Zinsen absichern kann.
Vorsicht ist geboten, wenn sehr hohe Ablösesummen für die Kredite, welche umgeschuldet werden sollen, fällig werden, weil die Umschuldung dann eventuell unrentabel wird.

Umschuldung von Ratendarlehen


Hierbei ist die Umschuldung deutlich unbürokratischer. So können bestehende Ratenkredite bereits sechs Monate nach deren Auszahlung mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden, wodurch dem Kreditnehmer lediglich die geleistete Bearbeitungsgebühr verloren geht. Auch Ratendarlehen über größere Summen können eine Zinsbindung für einen bestimmten Zeitraum beinhalten, hierbei kann aber jeder qualifizierte Rechtsanwalt, Schuldnerberaten oder Insolvenzverwalter weiter helfen.

Umschuldung durch ein Forward Darlehen


Das Forward Darlehen empfiehlt sich zur Umschuldung nur, wenn die bestehenden Kredite innerhalb von 4 Jahren auslaufen, da es sich hierbei um einen besonderen Anschlusskredit handelt. Bei dem Forward Darlehen kann man die Zinsbedingungen, die Höhe der Raten und auch die weiteren Konditionen bis zu 4 Jahre im Voraus festlegen, allerdings steigt der Zinssatz, wobei entscheidend ist wie weit im Voraus das Darlehen abgeschlossen wird. Ein weiterer Vorteil des Forward Darlehens ist die entstehende Sicherheit.

Seriöse Hilfe nur vom Fachmann!


Wer mit dem Gedanken spielt, einen Kredit umzuschulden, tut dies natürlich mit der festen Absicht seine monatliche finanzielle Belastung zu senken und seine Kreditwürdigkeit wieder herzustellen. Doch leider haben auch diesen Markt unseriöse Anbieter und Betrüger für sich entdeckt. Diese zu entlarven ist nicht immer ganz einfach. Es gibt aber ein paar Tricks mit denen selbige schnell entlarvt werden können.

Geben sich beispielsweise Personen als Schuldnerberater oder Insolvenzhelfer aus, so müssen diese eine Anerkennung als geeignete Stelle gemäß der Insolvenzverordnung inne haben oder nach dem Rechtsberatungsgesetz eine schriftliche Erlaubnis besitzen, welche durch das Landessozialministerium ausgestellt werden. Außerdem sollte jeder Interessent vorsichtig werden, wenn versteckte Kosten, Vorauszahlungen oder Versicherungsabschlüsse mit der Vermittlung eines Umschuldungsdarlehens gekoppelt sind. Auch Kreditvermittlungsgebühren sind, wenn überhaupt, nur zulässig nachdem dem Antragssteller ein Umschuldungskredit erfolgreich vermittelt und ausbezahlt wurde.

Weiterhin ist es üblich, dass Schuldenberater vollkommen ehrenamtlich tätig sind oder von einer Stiftung unterstützt werden und somit keine Honorare verlangen. Falls nicht bekannt ist, wo sich die nächst gelegene Schuldnerberatung befindet, empfiehlt es sich immer die Verbraucherzentrale aufzusuchen. Das sollte auch getan werden, wenn der Verdacht auftritt, dass man Betrügern auf den Leim gegangen ist.





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