Sicherheit mit Staatsanleihen oder entsprechenden Fonds


Bei einer Bankenpleite gehen Anleger je nach Anlageprodukt leer aus. Auf der sicheren Seite ist, wer sein Geld in Bundesobligationen oder einem gut abgestützten Fonds angelegt hat.

Wer an der Börse spekuliert und dabei hohe Renditen erzielen will, geht bewusst Risiken ein und muss Kursschwankungen abfedern können. Dass aber mit einem Bankrott - wie jüngst bei der US-Bank Lehman Brothers geschehen - auch das investierte Geld verloren gehen kann, ist eine eher seltene, aber schlimme Erfahrung. Derzeit sind zahlreiche Schweizer Anleger verärgert, denen Anlageberater strukturierte Produkte von Lehman Brothers empfahlen.

Rechtlich gesehen sind strukturierte Produkte Schuldverschreibungen, für deren Erfüllung die emittierende Bank mit ihrem ganzen Vermögen haftet. Bei einem Konkurs des Emittenten sind Investoren mit strukturierten Produkten in der Regel normale Gläubiger 3.Klasse. Die Wertschriften, welche die emittierende Bank zur Abdeckung des strukturierten Produktes gekauft hat, fallen in die Konkursmasse. Dies hat sich in der aktuellen Krise als Nachteil von strukturierten Produkten gegenüber einem normalen Aktiendepot bei einer Bank herausgestellt. Bei einer Pleite einer Bank fallen die Wertschriften eines solchen Depots nicht in die Konkursmasse.

Jedes Anlegerportfolio sollte breit abgestützt sein, und die Bonitäten der jeweiligen Titel sollten bekannt sein. Wer mehr als 30.000 Franken Vermögen hat, sollte sein Geld auf diverse Finanzinstitute verteilen, weil der Einlegerschutz 30.000 Franken pro Kunde beträgt. Allerdings ist dieser Einlegerschutz auf einen Totalbetrag von 4 Milliarden Franken beschränkt. Bei einem Konkurs einer Grossbank wie der Credit Suisse würde dieser Betrag kaum ausreichen, sagt Rolf Biland, Anlagechef beim Vermögenszentrum. Die Finanzkrise bewirkt unter anderem, dass aktuell darüber diskutiert wird, ob die Bankgarantie für Einlagen auf einen Betrag in der Höhe von 100.000 Franken angehoben werden soll.

Geschützt mit der Einlegerschutzvereinbarung der Schweizer Banken bis zu 30.000 Franken sind Sparkonto, Säule 3a, Lohnkonto, Festgelder und Kassenobligationen. Manche Kunden haben es besser: Kantonalbanken verfügen über eine Staatsgarantie. Würde eine Kantonalbank zahlungsunfähig, spränge der jeweilige Kanton ein - mit drei Ausnahmen: Die Waadtländer Kantonalbank hat keine Staatsgarantie, die Genfer Kantonalbank eine beschränkte, und bei der Berner Kantonalbank wird die Staatsgarantie schrittweise bis 2012 aufgehoben. Sicher ist das Geld auch bei der Post (Postfinance): Laut Gesetz muss der Bund dafür sorgen, dass die Post zahlungsfähig bleibt.

Die Rangliste der sichersten Anlageprodukte führen gemäss VZ-Anlagechef Biland die Bundesobligationen der Eidgenossenschaft an. Für deren Rückzahlung garantiert der Staat mit seinem ganzen Vermögen. Jedoch sind bei diesen Produkten die Renditen tief: Eine Bundesobligation wirft bei dreissig Jahren Laufzeit 2,8% ab. Immerhin beinahe doppelt so viel wie ein Sparkonto. Auch Obligationen von gut bewerteten Kantonen gehören zu dieser Kategorie.

Kassenobligationen und Festgelder von Banken gelten auch als sicher, allerdings kommt bei einem Konkurs auch hier bloss der Einlegerschutz von 30.000 Franken zum Tragen. Kassenobligationen zeichnen sich durch eine feste Laufzeit eine feste Verzinsung aus. Weil diese von Anfang an bekannt ist, können die jährlichen Zinserträge als fixe Einkommen angesehen werden. Eine Kassenobligation der BEKB mit einer Laufzeit von fünf Jahren wirft eine Rendite 2,75% ab.

Die Laufzeiten von Festgeldern liegen unter einem Jahr - meist werden zwischen drei und zwölf Monate angeboten. Oft ist aber die Mindesteinlage mit 50.000 bis 100.000 Franken sehr hoch. Festgelder haben Renditen von bis zu 2,8%.

Der Fonds ist ein sogenanntes Sondervermögen, das von einer Fondsgesellschaft gemanagt wird. Die Anlage der Gelder kann, je nach Ausrichtung des Fonds, in Aktien, Renten, Immobilien und anderem erfolgen. Sie sind von den Bilanzen der Banken als Sondervermögen ausgelagert. Geht die Bank Konkurs, ist der Fonds davon nicht betroffen. Als gut gelten wegen des geringen Verlustrisikos Geldmarktfonds.

Quelle: www.boerse-express.com




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