Anz.

Immobilienfinanzierung: Zinsanstieg bringt Vorteile für Bausparer


Die Inflation treibt nicht nur die Preise nach oben, sondern auch die Zinsen. Immobilienkäufer müssen bereits deutlich tiefer in die Tasche greifen als noch vor Monaten. Steigende Finanzierungskosten sind jedoch nicht zwingend. Die Alternative heißt Bausparvertrag. Der Klassiker unter den Finanzierungsvarianten ermöglicht weiterhin attraktive Darlehenszinsen ab nur einem Prozent nominal p.a.

"Bei steigenden Hypothekenzinsen spielen Bausparverträge ihre Stärken voll aus", berichtet Michael Hoffelder, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Bank Bauspar AG. Denn inzwischen sind Angebote mit 1,66 Prozent effektivem Jahreszins am Markt, die den aktuellen durchschnittlichen Hypothekenzins von 5,44 Prozent p.a. (Stand Juli) deutlich unterschreiten. Im Vergleich mit dem durchschnittlichen Hypothekenzins der vergangenen 20 Jahre von 7,47 Prozent p.a. fällt der Vorteil noch höher aus.

Das Finanzplus entsteht durch das vorsorgende Prinzip des Bausparens: Kreditnehmer sparen zunächst eine bestimmte Summe an. Die Einlage wird zwar nur gering verzinst, im Gegenzug sichert sich der Sparer aber äußerst günstige Konditionen für das spätere Darlehen. Hinzu kommt eine hohe Kalkulationssicherheit. Klassische Hypothekendarlehen werden in der Regel kurzfristig beantragt und ausgezahlt. Folglich müssen Kreditnehmer das Zinsniveau in Kauf nehmen, das gerade am Markt vorherrscht, und auch die daraus resultierende Belastung. Bausparer kennen hingegen ihre Kreditkonditionen schon bei Vertragsabschluss und können ihre Monatsrate langfristig planen.

Positiv: Die Flexibilität von Bausparverträgen hat deutlich zugenommen. So können Bauherren heute wählen, mit welcher Geschwindigkeit sie das Darlehen zurückzahlen wollen. Die anfängliche Tilgungsleistung kann zwischen drei und acht Prozent der Darlehenssumme betragen. Über die Tilgungshöhe kann man die Darlehenslaufzeit und die monatliche Ratenhöhe beeinflussen. Weiterer Vorteil: Stehen außerplanmäßig Gelder zur Verfügung, etwa aus einer Erbschaft oder einer Zuwendung des Chefs, sind jederzeit Sondertilgungen möglich.

Bausparer können außerdem von staatlichen Zuschüssen profitieren. So kann man vermögenswirksame Leistungen (VL) direkt in den Bausparvertrag einzahlen. Damit beteiligt sich der Arbeitgeber nicht nur an der Eigenkapitalbildung, die VL eröffnen auch den Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage. Das staatliche Geldgeschenk in Höhe von neun Prozent auf eingezahlte VL-Gelder erhalten alle Beschäftigten, die nicht mehr als 17.900 Euro bzw. 35.800 Euro (Ledige/Verheiratete) im Jahr verdienen. Ergänzend zur Sparzulage können Bausparer außerdem eine Wohnungsbauprämie beantragen. Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen unter 25.600 Euro bzw. 51.200 Euro (Ledige/Verheiratete), spendiert die öffentliche Hand bis zu 45 Euro für Ledige bzw. 90 Euro für Verheiratete pro Jahr.

Quelle: www.db-baufinanzierung.de




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