BA-CA Wohnbaubank mit einer neuen Emission
Die Bank Austria Creditanstalt Wohnbaubank AG begibt ab sofort eine neue
Wohnbauanleihe. Die mit 4,25 % fix verzinste WohnbauAnleihe 2008 - 2018/5
hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Mit dieser WohnbauAnleihe sichern sich
Anleger 4,25 % jährliche Zinsen für die gesamte Laufzeit von 10 Jahren.
Hievon sind 4% p.a. von der KESt befreit. Die Stückelung dieser
Daueremission beträgt 100 Euro, empfohlene Mindestzeichnung 1.000 Euro.
Die Veranlagung in Wohnbauanleihen ist steuerbegünstigt. Für Privatanleger
sind die Zinsen aus Wohnbauanleihen bis zum Ausmaß von 4 Prozent jährlich
KESt-befreit. Beim Kauf gibt es keine betragliche Begrenzung und bei Verkauf
keine Nachversteuerung. Durch diese Begünstigung ergibt sich ein höherer
Netto-Ertrag gegenüber voll steuerpflichtigen Anleihen.
Wohnbauanleihen sind endbesteuert; das heißt, sie sind von der Einkommens-
und Erbschaftssteuer befreit. Die Aufwendungen für den Ersterwerb der
Anleihen können von Privatanlegern im Rahmen der gesetzlich geregelten
Grenzen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Voraussetzung ist eine
Behaltedauer von 10 Jahren. Die effektive Rendite hängt daher unter anderem
auch vom jeweiligen Einkommen ab.
Quelle: www.bankaustria.at
Wohnbauanleihe. Die mit 4,25 % fix verzinste WohnbauAnleihe 2008 - 2018/5
hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Mit dieser WohnbauAnleihe sichern sich
Anleger 4,25 % jährliche Zinsen für die gesamte Laufzeit von 10 Jahren.
Hievon sind 4% p.a. von der KESt befreit. Die Stückelung dieser
Daueremission beträgt 100 Euro, empfohlene Mindestzeichnung 1.000 Euro.
Die Veranlagung in Wohnbauanleihen ist steuerbegünstigt. Für Privatanleger
sind die Zinsen aus Wohnbauanleihen bis zum Ausmaß von 4 Prozent jährlich
KESt-befreit. Beim Kauf gibt es keine betragliche Begrenzung und bei Verkauf
keine Nachversteuerung. Durch diese Begünstigung ergibt sich ein höherer
Netto-Ertrag gegenüber voll steuerpflichtigen Anleihen.
Wohnbauanleihen sind endbesteuert; das heißt, sie sind von der Einkommens-
und Erbschaftssteuer befreit. Die Aufwendungen für den Ersterwerb der
Anleihen können von Privatanlegern im Rahmen der gesetzlich geregelten
Grenzen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Voraussetzung ist eine
Behaltedauer von 10 Jahren. Die effektive Rendite hängt daher unter anderem
auch vom jeweiligen Einkommen ab.
Quelle: www.bankaustria.at


