BVI: Keine Verschärfung der Besteuerung bei Dachfonds geplant
Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management hat Spekulationen zurückgewiesen, nach denen die Besteuerung von Dachfonds geändert werden solle. "Im Regime der künftigen Abgeltungsteuer unterliegen Dachfonds den gleichen Besteuerungsregeln wie jeder andere Investmentfonds auch", betonte Peter Maier, Leiter der BVI-Steuerabteilung.
Danach werden Zinsen und Dividenden der Abgeltungsteuer unterworfen, und vom Anleger realisierte Kursgewinne aus dem Verkauf von Investmentfondsanteilen bleiben steuerfrei, sofern der Erwerb vor dem 1. Januar 2009 erfolgt. Auf Fondsebene realisierte Kursgewinne bleiben - systemgerecht - steuerfrei, solange sie nicht ausgeschüttet werden. Das gilt entsprechend für Dachfonds.
Der BVI weist darauf hin, dass der Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 bislang nicht existiert. "Wir sind davon überzeugt, dass keine verschärfenden Regelungen für Dachfonds vorgesehen sind und empfehlen den Anlegern, auf die vom Gesetzgeber verabschiedeten Rahmenbedingungen zu vertrauen", so Maier.
Quelle: www.bvi.de
Danach werden Zinsen und Dividenden der Abgeltungsteuer unterworfen, und vom Anleger realisierte Kursgewinne aus dem Verkauf von Investmentfondsanteilen bleiben steuerfrei, sofern der Erwerb vor dem 1. Januar 2009 erfolgt. Auf Fondsebene realisierte Kursgewinne bleiben - systemgerecht - steuerfrei, solange sie nicht ausgeschüttet werden. Das gilt entsprechend für Dachfonds.
Der BVI weist darauf hin, dass der Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 bislang nicht existiert. "Wir sind davon überzeugt, dass keine verschärfenden Regelungen für Dachfonds vorgesehen sind und empfehlen den Anlegern, auf die vom Gesetzgeber verabschiedeten Rahmenbedingungen zu vertrauen", so Maier.
Quelle: www.bvi.de


