Republik Korea: Neue Devisenvorschriften zur Stabilisierung des Finanzplatzes


In der Republik Korea gaben die Regulierungsbehörden gestern (13. Juni 2010) neue Devisenkontrollen bekannt. Die Währungshüter beabsichtigen, mit Einschränkungen im Devisenhandel der einheimischen Banken und Unternehmen die Landeswährung Won (KRW) zu stabilisieren und die Kreditaufnahme im Ausland zu reduzieren. Die neuen Regelungen, die voraussichtlich ab Oktober 2010 in Kraft treten werden, begrenzen die Positionen in Währungsderivaten in festgelegte Verhältnisse zum jeweiligen Eigenkapital. Nachdem die koreanische Währung in den vergangenen Wochen zeitweilig um fast 14 % nachgab, bereiteten die staatlichen Stellen die Märkte wiederholt auf eine kommende Verschärfung der Vorschriften vor. Die nun tatsächlich angekündigten Verfügungen entsprechen weitgehend der vorherigen Erwartungshaltung der Marktteilnehmer. Bis zu ihrer endgültigen Umsetzung sehen die Vorschriften zusätzlich eine Übergangsfrist von zwei Jahren vor. Dies erlaubt Marktteilnehmern eine schrittweise Anpassung derzeit bestehender Positionen. Nach Veröffentlichung dieser Rechtsänderung für koreanische Deviseninländer erholte sich der Kurs des Won um mehr als 1,5 % und notiert aktuell bei 1.222,10 KRW pro US-Dollar.
Die neuen Vorschriften beziehen sich auf alle Währungsderivate (Devisentermingeschäfte, Swaps, Nondeliverable Forwards 'NDF', Cross-Currency-Swaps usw.). Für die Positionen in Währungsderivaten gelten künftig festgelegte Obergrenzen. Für die inländischen Niederlassungen ausländischer Banken beträgt dieses Limit 250 % des Eigenkapitals, für inländische Banken und sonstige Finanzinstitutionen 50 % des Eigenkapitals. Für Unternehmen, die weder Bank noch Finanzdienstleister sind, wird die Obergrenze für Währungsderivate nochmals von 125 % auf 100 % des gesamten Warenhandels mit dem Ausland reduziert.
Per Ende April 2010 betrug die hier angesprochene Positionierung der Auslandsbanken in der Republik Korea im Durchschnitt mehr als 300 % des Eigenkapitals, der Vergleichswert bei den Inlandsbanken aber weniger als 20 %. Damit betrifft das neue Regelwerk vor allem die koreanischen Einheiten ausländischer Bankengruppen, die im Vergleich zu den Inlandsbanken zumeist ein deutlich geringeres Eigenkapital aufweisen.
Mit der gestrigen Ankündigung dürfte es den Währungshütern gelungen sein, den zuletzt wieder wachsenden Druck auf den Won zu reduzieren. Für die Kassenotierungen rücken damit zwar leicht festere Notierungen, aber oberhalb von 1.180 KRW pro USD in Aussicht.
Zu Preisänderungen sollte es aber am Devisenterminmarkt kommen. Noch stehen die Marktteilnehmer wegen der Übergangsfrist bei der neuen Vorschrift unter keinem unmittelbaren Handlungszwang, eine Glattstellung von Short-Positionen im Markt für NDF ist aber nur eine Frage der Zeit. In den vergangenen Monaten haben zahlreiche koreanische Banken den Preisunterschied zwischen den lieferbaren Devisentermingeschäften in Korea und den Non-deliverable Forwards im Ausland ausgenutzt. Die Preisaufschläge im Offshore-Markt nutzten koreanische Händler zum Aufbau von USD Long-Positionen am Markt in Seoul und gegenläufigen Short-Positionen im NDF-Segment. Aufgrund der neuen Regelungen dürfte es künftig bei 'Non-deliverable Products' zu Glattstellungen kommen. Dies macht eine Ausdehnung der Preisdifferenz zwischen den Terminkursen in Korea und denen im Marktsegment außerhalb des Landes voraussehbar.
Zusätzlich beabsichtigt die Bank of Korea, im kommenden Monat den Freiheitsgrad der Banken bei der Vergabe von Fremdwährungskrediten an koreanische Unternehmen einzuschränken.

Quelle: www.hsbctrinkaus-markets.de




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