EU will bei Zusammenarbeit der Steuerbehörden Bankgeheimnis aushebeln
Die EU-Kommission will das Bankgeheimnis für Ausländer in Österreich, Belgien und Luxemburg abschaffen. Gleichzeitig betonte Steuerkommissar Laszlo Kovacs, dass in diesen drei Ländern das Bankgeheimnis für die dort ansässige Bevölkerung bestehen bleibe. Auf Anfrage konzedierte Kovacs am Montag in Brüssel allerdings, dass es sich um einen "ersten Schritt" zu Abschaffung des Bankgeheimnisses handle. "In einem gewissen Mass kann man es als ersten Schritt betrachten, aber es ist begrenzt", eben auf Ausländer.
Die Europäische Kommission hat zu Wochenbeginn im Rahmen ihrer Strategie zur besseren Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug zwei neue Richtlinienvorschläge angenommen, mit der die gegenseitige Amtshilfe der Steuerbehörden in den Mitgliedstaaten bei der Festsetzung und Beitreibung von Steuern effizienter werden soll. So sollen sich die Mitgliedstaaten künftig nicht mehr auf das Bankgeheimnis berufen können, um eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit abzulehnen. Das könnte das Bankgeheimnis, wie es in Österreich, Belgien oder Luxemburg praktiziert wird, einschränken.
"Es ist nicht hinnehmbar, dass das Bankgeheimnis in einem Mitgliedstaat die korrekte Festsetzung der Steuerschuld eines gebietsansässigen Steuerpflichtigen in einem anderen Mitgliedstaat behindert", sagt der zuständige EU-Kommissar László Kovács (im Bild). In einer globalisierten Welt, in der Steuerhinterzieher und Steuerbetrüger die den nationalen Steuerverwaltungen auferlegten Grenzen ausnutzen, müssten diese Verwaltungen effizient zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterstützen.
Eine der wichtigsten Neuerungen ist der Umgang mit der Berufung auf das Bankgeheimnis, um eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit abzulehnen. Der Vorschlag enthält eine auf dem OECD-Musterabkommen basierende Bestimmung, wonach ein um Auskunft ersuchter Mitgliedstaat einem anderen Mitgliedstaat Auskünfte über einen Steuerpflichtigen des letztgenannten nicht allein deshalb verweigern kann, weil diese Information sich im Besitz einer Bank oder eines anderen Geldinstituts befindet.
Damit werde bei der Zusammenarbeit der Steuerbehörden das Bankgeheimnis aufgehoben, wenn ein Mitgliedstaat bei der Prüfung der steuerlichen Lage eines in seinem Hoheitsgebiet ansässigen Steuerpflichtigen ein Amtshilfeersuchen stellt.
Ein weiterer entscheidender Bestandteil des Vorschlags ist, dass die Mitgliedstaten künftig mit ihren Partnern in der EU ebenso eng zusammenarbeiten müssen wie mit einem Drittland vereinbart, was die besondere EU-Dimension verdeutlichen soll.
Generell belaufe sich das Ausmass des Steuerbetrugs der Fachliteratur zufolge auf 2 bis 2,5% des BIP, d. h. auf 200 Mrd. bis 250 Mrd. Euro.
Quelle: www.boerse-express.com
Die Europäische Kommission hat zu Wochenbeginn im Rahmen ihrer Strategie zur besseren Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug zwei neue Richtlinienvorschläge angenommen, mit der die gegenseitige Amtshilfe der Steuerbehörden in den Mitgliedstaaten bei der Festsetzung und Beitreibung von Steuern effizienter werden soll. So sollen sich die Mitgliedstaaten künftig nicht mehr auf das Bankgeheimnis berufen können, um eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit abzulehnen. Das könnte das Bankgeheimnis, wie es in Österreich, Belgien oder Luxemburg praktiziert wird, einschränken.
"Es ist nicht hinnehmbar, dass das Bankgeheimnis in einem Mitgliedstaat die korrekte Festsetzung der Steuerschuld eines gebietsansässigen Steuerpflichtigen in einem anderen Mitgliedstaat behindert", sagt der zuständige EU-Kommissar László Kovács (im Bild). In einer globalisierten Welt, in der Steuerhinterzieher und Steuerbetrüger die den nationalen Steuerverwaltungen auferlegten Grenzen ausnutzen, müssten diese Verwaltungen effizient zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterstützen.
Eine der wichtigsten Neuerungen ist der Umgang mit der Berufung auf das Bankgeheimnis, um eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit abzulehnen. Der Vorschlag enthält eine auf dem OECD-Musterabkommen basierende Bestimmung, wonach ein um Auskunft ersuchter Mitgliedstaat einem anderen Mitgliedstaat Auskünfte über einen Steuerpflichtigen des letztgenannten nicht allein deshalb verweigern kann, weil diese Information sich im Besitz einer Bank oder eines anderen Geldinstituts befindet.
Damit werde bei der Zusammenarbeit der Steuerbehörden das Bankgeheimnis aufgehoben, wenn ein Mitgliedstaat bei der Prüfung der steuerlichen Lage eines in seinem Hoheitsgebiet ansässigen Steuerpflichtigen ein Amtshilfeersuchen stellt.
Ein weiterer entscheidender Bestandteil des Vorschlags ist, dass die Mitgliedstaten künftig mit ihren Partnern in der EU ebenso eng zusammenarbeiten müssen wie mit einem Drittland vereinbart, was die besondere EU-Dimension verdeutlichen soll.
Generell belaufe sich das Ausmass des Steuerbetrugs der Fachliteratur zufolge auf 2 bis 2,5% des BIP, d. h. auf 200 Mrd. bis 250 Mrd. Euro.
Quelle: www.boerse-express.com