Steuerlast mindern - Freibeträge der Kinder nutzen


Kindern stehen ebenso wie den Eltern jährliche Freibeträge bei der Einkommensbesteuerung zu. Für Familien mit Kindern empfiehlt es sich deshalb zu prüfen, ob Kapitalerträge besser auf mehrere Schultern verteilt werden sollten. Denn: Wird Kapitalvermögen an Kinder verschenkt, kann die Steuerlast ganz legal vermindert werden.
Mit folgenden Steuerbefreiungen können 2009 auch Kinder rechnen, falls sie ausschließlich Einnahmen aus Kapitalvermögen haben:

* Grundfreibetrag 7.834 €
* Sparer-Pauschbetrag 801 €
* Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €
* Insgesamt steuerfrei (pro Kind) 8.671 €


Das heißt: Zinsen und andere Einnahmen aus Kapitalvermögen sind bis zur Höhe von 8.671 € in diesem Jahr steuerfrei. Die im Rahmen des Konjunkturpaketes von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung des Grundfreibetrages um 170 € für 2009 ist dabei bereits berücksichtigt. Bei einer Verzinsung von beispielsweise 3 % blieben demnach Kapitalerträge steuerfrei, wenn das angelegte Kapitalvermögen die Summe von 289.033 € (3 % von 289.033 € sind gleich 8.671 €) nicht überschreitet.
Der steuerliche Freibetrag für Schenkungen an Kinder ist 2009 deutlich von 205.000 € auf 400.000 € angehoben worden. Bis zu diesem Betrag ist die Schenkung von Kapitalvermögen an jedes Kind schenkungsteuerfrei. Nach Ablauf von zehn Jahren kann der Freibetrag jeweils erneut in Anspruch genommen werden. Allerdings wird eine Vermögensübertragung innerhalb der Familie nur anerkannt, wenn sie den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Das heißt, Eltern können nicht mehr ohne weiteres auf Kapital und Zinsen für eigene Zwecke zurückgreifen, sobald sie ein Konto oder Depot auf den Namen eines Kindes einrichten. Ansonsten werden ihnen die Zinsen selbst zugerechnet.

Sind Kinder in der Familie über 18 Jahre alt und befinden sich noch in der Ausbildung, muss zudem berücksichtigt werden, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag für die Eltern ab einer bestimmten Höhe der Einnahmen der Kinder aus Kapitalvermögen wegfallen. Zudem müssen Kinder mit hohen Einkünften eigene Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Auch für andere Fördermaßnahmen wie zum Beispiel BAföG müssen bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen beachtet werden.

Quelle: www.bankenverband.de




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