Einlagensicherungsfonds - Falsches Bild ueber Leistungsfaehigkeit
Durch aktuelle Presseberichte ist ein falsches Bild ueber die Leistungsfaehigkeit der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes deutscher Banken entstanden. Der Einlagensicherungsfonds befindet sich keinesfalls in einer Notlage. Er wird auch weiterhin wie in den vergangenen drei Jahrzehnten bei Einlagensicherungsfaellen die geschuetzten Einlagen entschaedigen.
Die in Presseberichten hergestellte Gleichsetzung der Summe geschuetzter Einlagen mit der beim Einlagensicherungsfonds verbleibenden Schadenssumme ist sachlich falsch. Ist ein Entschaedigungsfall durch die Bundesanstalt fuer Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgestellt, wird der Einlagensicherungsfonds die geschuetzten Einlagen entschaedigen und benoetigt dafuer die entsprechende Liquiditaet. Im Wege der nachfolgenden Verwertung der Assets der insolventen Bank fliesst in der Regel der deutlich groessere Teil davon wieder zurueck. Aufgrund der hohen Verwertungsquote ist der letztendlich beim Einlagensicherungsfonds verbleibende Schaden also deutlich geringer als die Summe der geschuetzten Einlagen.
Im Falle der Lehman Brothers Bankhaus Aktiengesellschaft hat die BaFin am 15. September 2008 ein Moratorium und damit die Schliessung der Schalter fuer den Kundenverkehr angeordnet. Wertpapierdepots werden vom Moratorium nicht erfasst. Ueber sie kann weiterhin verfuegt werden, sofern der Bank hieran keine Sicherungsrechte zustehen. Die BaFin hat noch keine Entscheidung darueber getroffen, ob ueberhaupt ein Entschaedigungsfall ausgesprochen wird. Kundeneinlagen einschliesslich auf den Namen lautender Sparbriefe sind bis zur Sicherungsgrenze von 285.105.000 Euro pro Einleger geschuetzt.
Quelle: Bundesverband deutscher Banken
Die in Presseberichten hergestellte Gleichsetzung der Summe geschuetzter Einlagen mit der beim Einlagensicherungsfonds verbleibenden Schadenssumme ist sachlich falsch. Ist ein Entschaedigungsfall durch die Bundesanstalt fuer Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgestellt, wird der Einlagensicherungsfonds die geschuetzten Einlagen entschaedigen und benoetigt dafuer die entsprechende Liquiditaet. Im Wege der nachfolgenden Verwertung der Assets der insolventen Bank fliesst in der Regel der deutlich groessere Teil davon wieder zurueck. Aufgrund der hohen Verwertungsquote ist der letztendlich beim Einlagensicherungsfonds verbleibende Schaden also deutlich geringer als die Summe der geschuetzten Einlagen.
Im Falle der Lehman Brothers Bankhaus Aktiengesellschaft hat die BaFin am 15. September 2008 ein Moratorium und damit die Schliessung der Schalter fuer den Kundenverkehr angeordnet. Wertpapierdepots werden vom Moratorium nicht erfasst. Ueber sie kann weiterhin verfuegt werden, sofern der Bank hieran keine Sicherungsrechte zustehen. Die BaFin hat noch keine Entscheidung darueber getroffen, ob ueberhaupt ein Entschaedigungsfall ausgesprochen wird. Kundeneinlagen einschliesslich auf den Namen lautender Sparbriefe sind bis zur Sicherungsgrenze von 285.105.000 Euro pro Einleger geschuetzt.
Quelle: Bundesverband deutscher Banken



