So schuetzen Banken ihre Kunden
Bankpleiten in Deutschland sind selten, aber nicht unmoeglich.
Verstaendlich, dass sich Anleger Gedanken ueber die Sicherheit ihrer Ersparnisse machen. Alle privaten Banken in Deutschland verfuegen ueber eine gesetzliche Einlagensicherung. Sie garantiert dem Kunden den Schutz von 90 Prozent seiner Einlagen maximal 20.000 Euro. Fast alle Kreditinstitute sichern Kundengelder jedoch ueber den gesetzlichen Mindestrahmen hinaus ab, indem sie sich freiwilligen Sicherungseinrichtungen anschliessen. Fuer private Banken in Deutschland ist das der 1976 geschaffene Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken.
Der privat organisierte, von den angeschlossenen Banken freiwillig getragene Einlagensicherungsfonds schuetzt Guthaben einschliesslich Zinsen jedes einzelnen Kunden bis zu einer Hoehe von 30 Prozent des mindesthaftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Das heisst: Selbst bei kleinsten Banken mit einem mindesthaftenden Eigenkapital von 5 Mio Euro sind die Guthaben jedes Anlegers bis zu 1,5 Mio Euro vollstaendig geschuetzt. In der Regel ist der gesicherte Betrag aber erheblich hoeher, weil die meisten Banken ein wesentlich hoeheres mindesthaftendes Eigenkapital haben.
Der Schutz gilt fuer alle >>Nichtbankeneinlagen<< also Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen sowie oeffentlichen Stellen und schliesst neben Sicht-, Termin- und Spareinlagen auch auf den Namen lautende Sparbriefe ein. Vom Schutz des Einlagensicherungsfonds ausgenommen sind Inhaberpapiere, insbesondere auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen.
Quelle: Bundesverband deutscher Banken
Verstaendlich, dass sich Anleger Gedanken ueber die Sicherheit ihrer Ersparnisse machen. Alle privaten Banken in Deutschland verfuegen ueber eine gesetzliche Einlagensicherung. Sie garantiert dem Kunden den Schutz von 90 Prozent seiner Einlagen maximal 20.000 Euro. Fast alle Kreditinstitute sichern Kundengelder jedoch ueber den gesetzlichen Mindestrahmen hinaus ab, indem sie sich freiwilligen Sicherungseinrichtungen anschliessen. Fuer private Banken in Deutschland ist das der 1976 geschaffene Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken.
Der privat organisierte, von den angeschlossenen Banken freiwillig getragene Einlagensicherungsfonds schuetzt Guthaben einschliesslich Zinsen jedes einzelnen Kunden bis zu einer Hoehe von 30 Prozent des mindesthaftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Das heisst: Selbst bei kleinsten Banken mit einem mindesthaftenden Eigenkapital von 5 Mio Euro sind die Guthaben jedes Anlegers bis zu 1,5 Mio Euro vollstaendig geschuetzt. In der Regel ist der gesicherte Betrag aber erheblich hoeher, weil die meisten Banken ein wesentlich hoeheres mindesthaftendes Eigenkapital haben.
Der Schutz gilt fuer alle >>Nichtbankeneinlagen<< also Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen sowie oeffentlichen Stellen und schliesst neben Sicht-, Termin- und Spareinlagen auch auf den Namen lautende Sparbriefe ein. Vom Schutz des Einlagensicherungsfonds ausgenommen sind Inhaberpapiere, insbesondere auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen.
Quelle: Bundesverband deutscher Banken


