Jugendkonto

Über Jugendkonten werden üblicherweise die ersten Kontakte zwischen Bankinstituten und Jugendlichen geknüpft. Viele Banken werben mit diversen Vergünstigungen und attraktiven Angeboten um die Gunst der Kundschaft von Morgen.
Im Unterschied zu anderen Kontoarten werden bei Jugendkonten keine Kontoführungsgebühren verrechnet. Neben den Geldtransaktionen für Gehaltszahlungen, Entgelt für Ferialpraxis, Taschengeld von den Eltern, usw, kann zumeist spesenfrei mit Bankomatkarten (Maestrokarten) über das Guthaben verfügt werden. Auch e-banking, mit dem man vom eigenen PC über sein Konto verfügen kann, steht bei den meisten Jugenkonten kostenfrei auf dem Programm. Mit der Eröffnung eines Jugendkontos tritt man häufig den Jugendclubs der einzelnen Institute bei, was für den Jugendlichen einen kostengünstigeren  Zugang zu Konzerten, Filmvorführungen und diversen anderen Freizeitaktivitäten bedeutet. Gewinnspiele stehen beim Werben um die Gunst der Jugendlichen ebenfalls hoch im Kurs.

Bei einigen Instituten wird das Guthaben auf Jugendkonten mit Sparbuchzinssätzen verzinst.

Die meisten Banken bieten Jugendkonten für Personen zwischen
14 und 19 Jahren an. 

Was man vor der Kontoeröffnung wissen sollte 

Wenn ein Konto ohne Kontoführungsgebühr und mit Gratisbankomatkarte angeboten wird, bedeutet dies noch lange nicht, dass für den Betrieb des Kontos keine Kosten anfallen. Deswegen sollte vor der Kontoeröffnung unbedingt nachgefragt werden, ob die Buchungszeilen kostenlos sind oder nicht. Bei Buchungsgebühren von 0,25 bis 0,40 Euro kann schnell ein stattlicher Kostenbeitrag entstehen.
Außerdem sollte ein Jugendlicher die Institute nicht all zu oft wechseln, da bei Kontoschließungen sehr wohl Gebühren in Höhe von 15 bis 25 Euro verrechnet werden.

Auch mit Einziehungsaufträgen, mit denen beispielsweise Telefon-, Gas und Strom-Rechnungen, Miete und dergleichen automatisch abgebucht werden können, sollte man vorsichtig sein. Falls das Konto zu geringe Deckung aufweist, kann die Bank die Lastschrift retournieren. Neben den auf solch eine Aktion folgenden Unannehmlichkeiten mit jener Stelle, die das Geld vom Jugendkonto einziehen will, verrechnen die Banken im Falle solch einer 'Lastschriftretoure' einen Betrag von 4 bis 7 Euro.

Außerdem sollte auch in Erfahrung gebracht werden, ob bei der Einrichtung und Änderung von Daueraufträgen Spesen anfallen oder nicht.

Zu guter letzt werben die Banken auch mit attraktiven Zinsen für Jugendkonten. Daher sollte die Höhe der Zinssätze, mit denen das Guthaben und auch etwaige Überziehungen verzinst werden, auf jeden Fall vor der Kontoeröffnung bekannt sein.

Bankomatkarten dürfen von den Banken an Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres nicht ausgegeben werden, außer der gesetzliche Vormund stimmt dem ausdrücklich zu. Im Falle regelmäßiger Einkünfte kann die Karte bereits ab dem vollendeten 17. Lebensjahr ausgestellt werden. Jedenfalls ist der Bargeldbezug am Geldausgabeautomaten mit 400 Euro in der Woche limitiert.

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